§ 1 - Vorgespräch / Einzelstunde/ Anamnese:
Das Ausbildungsziel wird mit jedem Hundehalter individuell festgelegt. Der praktischen Ausbildung geht im Allgemeinen ein Informations- und
Beratungsgespräch im Rahmen einer Einzelstunde voraus. Bei dieser Einzelstunde wird der Hund auf seinen Ausbildungsstand überprüft und
auch schon unterrichtet (ausgenommen Gruppenkurse).
Die Ausbildung findet immer gemeinsam mit Hund und Hundeführer statt und erfordert die aktive Mitwirkung des Hundebesitzers. Für den
nachhaltigen Erfolg ist das selbstständige Üben (Hausaufgaben) des im Unterricht erarbeiteten Pensums, sowohl zwischen den Unterrichts-
einheiten als auch nach Beendigung des Trainings in der Hundeschule unverzichtbar!
§ 2 - Anmeldung /Vorgespräch/Einzelstunde (auch Hausbesuch usw.)
Die Meldung zur Einzelstunde oder Vorgespräch, unterliegt der schriftlichen Form. In der Regel sprechen wir den Termin telefonisch ab. Je
nach Vereinbarung, erhalten Sie eine Terminbestätigung per Email. Sie senden mir das Formular komplett ausgefüllt zurück und bestätigen
verbindlich die Teilnahme des Einzelunterrichts. Es handelt sich somit um einen Vertragsabschluss. Eine Absage des Termins muss per E-
Mail oder Anruf spätestens 2 Tage vorher erfolgen. Wird ein Termin nicht fristgemäß abgesagt, oder wahrgenommen, erhebe ich eine Bear-
beitungsgebühr von 20 Euro.
§ 3 - Umfang einer Trainingseinheit
Eine Trainingseinheit beläuft sich auf 60 Minuten. Je nach Bedarf können bei Einzelstunden 90 Minuteneinheiten gewählt werden, die dann
dem 1,5fachen Stundensatz entsprechen.Selbstverständlich besuche ich Sie und Ihren Hund auch in Ihrem Heimbereich (Hausbesuch), oder
im Revier (jagdlicher Unterricht).
§ 4 - Training/Kurse/Einzelstunde
Die Ausbildung findet im Rahmen von Einzelstunden oder Gruppenkursen statt, wobei die Gruppenkurse als in sich geschlossene Kurse ange-
boten werden. Die Trainerin behält sich vor, die Übernahme eines weiteren Trainings abzulehnen. Das Vorgespräch stellt keine Vertragsbin-
dung dar. In jedem Fall ist eine Gebühr zu Beginn zu entrichten. nach Absprache, kann eine einzelne Unterrichtsstunde ohne gegenseitige,
weitere Verpflichtung, stattfinden. Die Hundeschule Petra Wahl-Hoffmann bietet Gruppenkurse, individuellen Einzelunterricht und Lehrgänge
§ 5 - Gebühren und Bezahlung
Einzelstunde: Die Gebühr ist nach der Trainingsstunde sofort zu entrichten.
Kursgebühren: Die Kursgebühren (Gruppenkurse) sind pro Stunde oder pro Monat ohne Abzüge sofort zu entrichten. (s. Kurse > Preise).
Bricht der Hundehalter die Ausbildung vorzeitig ab, so werden die Kosten nicht erstattet. Nicht wahrgenommene Stunden verfallen.(Bei
Monatsbeiträgen)
Workshops/Seminare: Die Meldung zu einem Workshop/seminar erfolgt spätestens 1 Woche vor dem Termin und verpflichtet zur Zahlung der
Gebühr, auch wenn der betreffende Teilnehmer nicht erscheint. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr für gemeldete, aber
nicht erschienene Teilnehmer. Es sei denn, die Meldung wird bis zur festgesetzten Rücktrittsfrist 7 Tage vorher schriftlich ( auch per Mail) zu-
rückgezogen. Ich bestätige dann ebenfalls schriftlich den Eingang. Bei Schriftverkehr per Email macht es Sinn, die Mail so zu versenden, dass
von meinem PC eine Lesebestätigung angefordert wird. Das dient Ihrer Sicherheit, denn der Hundehalter ist in der Beweispflicht.
Mit in Anspruchnahme einer Leistung der Hundeschule unterwirft sich der Hundehalter der Geheimhaltungspflicht bezüglich aller in der Ausbil-
dung oder Verhaltenstherapie angewandten Methoden. Diese Methoden sind geistiges Eigentum der Hundeschule Petra Wahl.
Die Hundeschule und Verhaltenstherapie arbeitet nicht mit Starkzwang, sondern nutzt die natürlichen Triebe und Instinkthandlungen der
Hunde.
§ 7 - Eine Erfolgsgarantie kann naturgemäß nicht gegeben werden.
§ 8 - Kranke Hunde und Impfpass
Am Unterricht dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen. Zum Gruppenunterricht sind läufige Hündinnen gesperrt. Voller Impfschutz ist Pflicht!
Tollwutschutzimpfung nicht jünger als 4 Wochen, nicht älter als 1 Jahr.
Hunde die dazu neigen, Menschen oder Tiere zu beißen oder zu zwicken, sind der Trainerin bekannt zu geben. Für Hunde die zum Beißen
oder Zwicken neigen, ist ein "Maulkorb" mit zu bringen und auf Anweisung der Trainerin an zulegen. Dieses gilt vor allem für so genannte
"Kampfhunderassen" oder "Listenhunde".
§ 10 - Haftung - Haftungsausschluss
1. Der/die Hundebesitzer/in haftet für alle durch ihn/sie oder seinen/ihren Hund verursachten Schäden. Er/sie bestätigt mit der Teilnahme am
Unterricht, dass für die Dauer der Ausbildung in der Hundeschule eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
2. Die Teilnahme an allen Ausbildungs- und Beratungsstunden sowie an Kursen und Gruppenstunden außerhalb oder innerhalb des Trainings-
geländes der Hundeschule erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung seitens der Hundeschule auch gegenüber Drittpersonen, ist ausgeschlos-
sen! Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Hundebesitzer/in bzw. den/die Hundeführer/in davon in Kenntnis zusetzen.
3. Die Hundeschule , bzw. die Inhaberin der Hundeschule, Petra Wahl-Hoffmann haftet nicht für Schäden die während des Trainings durch
grob fahrlässiges Verhalten des Hundehalters/Hundehalterin herbeigeführt werden.
4. Bei der Gruppenstunde und des dazu gehörigen Auslaufes mit dem Ziel Sozialkontakte zuzulassen, besteht die Gefahr, das die Hunde trotz
Aufsicht kleinere Verletzungen davon tragen können.Hierfür kommt allein der Besitzer für evtl. Tierarztkosten auf.
5. Das Prinzip der Hundeschule ist es, ein Fehlverhalten des Hundes in der Öffentlichkeit abzustellen. Die Hundeschule nutzt daher auch
öffentliches Gelände. Der Unterricht findet in freier Natur, oder Ortschaften usw., also auf - für Jedermann zugängliche Straßen, Wege, Wiesen
usw.- statt. Der Hundehalter (und sein Hund) befindet sich während des Unterrichts in der Öffentlichkeit, und hat sich so zu verhalten, wie bei
einem privaten Spaziergang. Die Hundeschule Petra Wahl-Hoffmann haftet nicht für Schäden die dem Hund oder Hundehalter/in durch Dritte
zugefügt werden. Ebenfalls wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch die Bodenbeschaffenheit des Trainingsgeländes, oder die
Umwelt allgemein (incl. Tiere jeglicher Art) , entstehen.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die anderen Punkte davon unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Neunkirchen